• Die Beiträge werden monatlich (12 Monate) von Ihrem Konto abgezogen. Die Elternbeiträge müssen auch bei Abwesenheit des Kindes oder an Schließtagen (auch bei Logopädie, Ergo, Frühförderung) bezahlt werden.
  • Beim Jugendamt kann eine Beitragshilfe beantragt werden. Bitte stellen Sie diesen Beitrag unverzüglich, da rückwirkend keine Beiträge erstattet werden. Wir sind Ihnen gerne behilflich!
  • Es gibt keine extra Kosten wie Spiel- oder Getränkegeld.

Beitragstabelle

Stunden pro Tag Beitrag pro Monat Beitrag pro Monat
 (im Wochendurchschnitt) Kinder bis 3 Jahre Regelgruppe
4 – 5 Stunden (Mindestbuchung) 127 € 105 €
5 – 6 Stunden 139 € 115 €
6 – 7 Stunden 151 € 125 €
7 – 8 Stunden 163 € 135 €
8 – 9 Stunden 175 € 145 €

Es werden alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr mit 100,- bezuschusst. Der staatliche Zuschuss kommt dem Träger direkt zu und wird Ihnen automatisch abgezogen.

Seit Januar 2020 können Eltern für ihr Kind Krippengeld beantragen. Genaueres erfahren sie bei der Kinderhausleitung oder unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld »